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Freitag, 30. Dezember 2022

Wieder schwerer Amtsmissbrauch am Xmal der Rechtsbeugung § 339 StGB überführtem AG NOM!

 


Wieder schwerer Amtsmissbrauch am Xmal der Rechtsbeugung § 339 StGB überführtem AG NOM! Räuberische Erpressung durch Stadtwerke Leine-Sol. Komplizen-Anwälte - AG

Wiederholungs - Amtsmissbrauch durch OGV/AG-NOM Loß unter weiteren Straftaten!
Auch Weil ist spätestens damit untragbar - erster Satz unter Anrede:
"in oben genannter Sache haben sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (...)-ggf. ohne ausreichende Entschuldigung- versäumt."(...)

Gegenbeweis(e):

1. Antrag auf Aufhebung- der ungeheuerlichen gemeinschaftlichen AG-NOM - Anwälte - Stadtwerke Betrügerei vom 20.12.22 = Unter Link einsehbar!

2. Die Gesellschaft und Politik Zeitung -thomaskarnasch@gmail.com- Fr., 16. Dez., 11:58 an pressestelle@mi.niedersachsen.de; pressestelle; pressestelle; stadt; ortsrat; pressestelle@mj.niedersachsen.de; poststelle; agnom-verwaltungspoststelle; aggoe-poststelle;

ogv-loss

Wieder "AG" & Loss-Rechtsbeugung: Verbrechen von 2.12.22 NICHT zurückgenommen!
von dutzendfach "AG"/Loss-Amtsmissbrauch- und Rechtsbeugungs-Opfer Phil. Thomas Karnasch

Strafantrag - Strafanzeige -
= Zur Veranschaulichung und Erinnerung: erst wurde GV aus Goslar -wahrscheinlich ohne dessen Wissen- als GV in Northeim ausgegeben: dann geschah ähnliches unter Missbrauch von Amtsgericht und GV in Hamburg: logischer Weise jeweils Strafanzeigen erstattet: 0 Reaktion darauf bis heute = entlarvt zudem diese verbrecherische Rechtsbeugung vom "2.12.22" !!!
Moringen, den 16.12.2022
Phil. Thomas Karnasch

3. Von: Poststelle -poststelle@northeim.de-
An: Die Gesellschaft und Politik Zeitung -thomaskarnasch@gmail.com- Datum:13.10.2022, 07:24
Betreff:Lesebestätigung: AG NOM MUSS gültige Justizurkunden... Anwälte Urkunden mit "qualifizierter Signierung"... Stadtwerke MUSS einstellen wgen Ignorierten von Rechtsmittel...
Gesendet von: northeim.de Signiert von:northeim.de Sicherheit: Standardverschlüsselung (TLS) Weitere Informationen

Desweiteren wurde wiederholt Strafantrag - Strafanzeige vs. Stadtwerke Leine-Solling - Anwälte Renneberg/Schreyer und "Amtsgericht" Northeim erstattet!
= Selbstverständlich sind die dabei per Email versendeten Schriftsätze neben mehreren daraufhin erhaltenen Gelesen-Bestätigungen vorhanden!

Widerholungs - Urkundenfälscherin §§ 255 - 358 StGB-OGV-Loß hat offensichtlich Auftrag dazu!
LG Stuttgart, Beschluss vom 26.06.2014 - 10 T 82/14 - openJur https://openjur.de › ... › LG Stuttgart › Rechtsprechung Die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift... ~ SlB: Unterschrift vergessen· Jagd auf Pleite-Banker geplatzt

https://hugepdf.com › download › die-folgen-fehlender-u... Gerichtsvollzieher muss Eintragungsanordnung ins. Schuldnerverzeichnis unterschreiben. Bild: Haufe Online Redaktion. 10.12.2014 | Serie Zwangsvollstreckung:...

Wie kann ich mich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren?

Die sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) ist gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts möglich. Sie ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung bei dem Vollstreckungsgericht oder dem Landgericht einzulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar.

Ein Rechtsanwalt muss nicht beauftragt werden.

Das Landgericht entscheidet durch Beschluss über die sofortige Beschwerde und die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
PDF24 Fax -faxout@pdf24.org- 23.11.2022, 17:16 an mich
Ihr Fax wurde versendet. Das versendete Fax ist als PDF und als Tiff an diese Email angefügt. Empfänger: +495514031250 Datum: 2022-11-23 17:16:01 Seiten: 1 Remote ID: http://fax.pdf24.org
Das Landgericht Göttingen hätte also die zuvor eingefügte -Sofortige Beschwerde- wegen der darin bemängelten Verfahrensfehler zwingend als Vollstreckungserinnerung auslegen müssen!
Die Vollstreckungserinnerung
Die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) ist der Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen formelle Mängel der Zwangsvollstreckung, wenn also Verfahrensfehler vorliegen und vollstreckungsrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden.

Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Jede Art der Zwangsvollstreckung hat drei Grundvoraussetzungen: Eine Rechnung oder Mahnung können nicht unmittelbar vollstreckt werden.
1. Vollstreckungstitel Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die bescheinigt, dass ein bestimmter Anspruch besteht. Dieser kann gerichtet sein auf
-Zahlung einer Geldsumme, zum Beispiel Schadensersatz oder Unterhalt, -eine Handlung, zum Beispiel Fällen eines Baumes, -ein Unterlassen, zum Beispiel Einstellen von Beleidigungen, -eine Duldung, zum Beispiel Hinnehmen von baulichen Veränderungen durch den Mieter.
Die häufigsten Vollstreckungstitel sind
Urteile, Vollstreckungsbescheide als Ergebnis eines Mahnverfahrens, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse, Vergleiche, notarielle Urkunden in denen sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
2. Vollstreckungsklausel Der Vollstreckungstitel muss in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein. Sie wird vom Prozessgericht beziehungsweise bei notariellen Urkunden vom Notar erteilt. Die Vollstreckungsklausel bescheinigt als amtliches Zeugnis, dass die Gläubigerin / der Gläubiger aus dem Vollstreckungstitel vollstrecken darf.
3. Zustellung Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme darf erst beginnen, nachdem der Vollstreckungstitel an den Schuldner zugestellt worden ist. Urteile und Beschlüsse stellt das Gericht selbst zu. Die Zustellung anderer Vollstreckungstitel muss der Gläubiger selbst veranlassen und einen Gerichtsvollzieher beauftragten. Sofern die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen soll, ist es ausreichend, wenn die Zustellung gleichzeitig mit der Vollstreckung erfolgt. Die Zustellung stellt die amtlich beurkundete Übergabe einer beglaubigten Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks an den Empfänger dar. Sie erfolgt entweder durch die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, welche sich der Post oder des Gerichtswachtmeisters bedient, oder auf Veranlassung einer Partei durch den Gerichtsvollzieher. Themen zur Zwangsvollstreckung
Inhaltlich verantwortlich: Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter Oberlandesgericht Celle -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Gesellschaft und Politik Zeitung -thomaskarnasch@gmail.com- Fr., 16. Dez., 11:58 Von: Die Gesellschaft und Politik Zeitung -thomaskarnasch@gmail.com
An: ogv-loss@t-online.de; pressestelle@mi.niedersachsen.de;
pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de; pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de; pressestelle@mj.niedersachsen.de; poststelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de;
agnom-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de; aggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de; stadt@moringen.de; ortsrat@grossenrode.de;
Wieder "AG" & Loss-Rechtsbeugung: Verbrechen von 2.12.22 NICHT zurückgenommen! von dutzendfach "AG"/Loss-Amtsmissbrauch- und Rechtsbeugungs-Opfer Phil. Th. Karnasch Strafantrag - Strafanzeige = Zur Veranschaulichung und zur Erinnerung: erst wurde GV aus Goslar -wahrscheinlich ohne dessen Wissen- als GV in Northeim ausgegeben: dann geschah ähnliches unter Missbrauch von Amtsgericht und GV in Hamburg: logischer Weise jeweils Strafanzeigen erstattet: 0 Reaktion darauf bis heute = entlarvt zudem diese verbrecherische Rechtsbeugung vom "2.12.22"!!! = Loss & AG haben nachfolgende Amtsmissbrauch/Straftaten Überführung bis heute weder widerlegt noch Konsequenzen daraus gezogen! Moringen, den 16.12.2022

Strafantrag - Strafanzeige bandenmäßigen Betrug in Justiz

Von: Die Gesellschaft und Politik Zeitung -thomaskarnasch@gmail.com-
An: presse@generalbundesanwalt.de; poststelle@generalbundesanwalt.de; poststelle@bgh.bund.de; pressestel@bgh.bund.de; pressestelle@bfj.bund.de;
lggoe-pressestelle@justiz.niedersachsen.de; lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de Datum: 20.12.2022, 20:06
Betreff: Strafantrag - Strafanzeige bandenmäßigen Betrug in JustizGesendet von:gmail.com
Phil. Thomas Karnasch - Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen
Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln.23.05.2018

RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT: SO UNTERSCHREIBT MAN RICHTIG

Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar.

Jetzt fallen schon viele Unterschriften aus dem Raster heraus. Problematisch sind Unterschriften, die allenfalls als Schlangenlinien oder „Krickelkrackel“ durchgehen. Es sollte also zumindest der gesamte Name geschrieben werden. Es muss ja nicht jeder Buchstabe einzeln erkennbar sein.


rechtsportal.de BGH, Versäumnisurteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen I ZR 136/05
"Fehlende Unterschrift"; Form der Entscheidung über die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil;

Klarer Beleg, dass das in Hamburg & Hannover abgesprochen wurde!!

= Noch mehr aber das absichtliche Weglassen der genaueren Beschreibung der betreffenden Person: und desweiteren MUSS nach Recht & Gesetz der Hintergrund wenigstens ansatzweise bechrieben werden: doch solche Strafvereitelungs - Maschen sind leider gängige Praxis in dieser in weiten Teilen autokratisch aufgestellten Justiz!

Antrag auf Einsicht in Urschrift - Strafantrag - Strafanzeigen am Amtsgericht Hamburg,

vom 2.11.22 +4940428437219, 2.11.2022, 07:54:26 PDF24 Fax -faxout@pdf24.org-
Mi., 2. Nov., 07:54 an mich Ihr Fax wurde versendet. Das versendete Fax ist als PDF und als Tiff an diese Email angefügt. Empfänger: +4940428437219 Datum: 2022-11-02 07:47:01 Seiten: 8 Remote ID: Hamburg


Sonnabend, den 31.12.22 um 19:35 von Phil. Thomas Karnasch

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