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Dienstag, 17. Januar 2023

Tage von Althusmann - Schünemann - Thümler - Toepfer und DU-MdB als Abgeordneter sind vorbei!

 


Tage von Althusmann - Schünemann - Thümler - Toepfer und DU-MdB als Abgeordneter sind vorbei!

Diese Verbrecherbande hat nicht mal wnigstens als erstes für die Grundrente - geschweige denn für die längst überfällige Folter-Entschädigungsrente gesorgt: jämmerliche Figuren! Lebenserfahrung war ohnehin schon gewaltig 1992: "wenn der nicht auszieht, dann heirate ich deine Mutter nicht!" Aber wer Persönlichkeit hat, die schaffen es auch diese 10 Jahre wegzustecken: ab da war auch klar, dass Immatrikulation in Hagen für die "Mülltonne" ist!

Seit dem Wochenende sind neben den genannten Schwerverbrechern Noack/Schmitz/ S.Opolka(Graf Hardenberg) - McAllister - Wulff - Busemann - Schäuble - Merkel - Kauder P.Müller - auch Günzler - Kuhle - Weil - Pistorius - Wenzel - Lies - Gabriel - Trittin - Heiligenstadt - Andretta - Haase - Apel - Sell - Brosche/Brosche - Amthauer - Studenroth - Loß - Heuer - Borchers - Klinkert-Kittel - Müller-Otte - Arnemann(Kühne) u.a. zwingend öffentlich als Verbrecher zu bezeichnen!

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Irreführende Überschrift auf https://www.iww.de musste entfernt werden: vielmehr müsste aus Überschrift hervorgehen, dass eine Unterschrift für die Gültigkeit notwendig ist: das Gericht hat tatsächlich festgehalten, dass die Unterschrift zwar nicht im dafür vorgesehenen Feld erfolgt ist - was aber dennoch ausreichend ist, um die Wirksamkeit des Dokuments zu bestätigen!

Unsere Leserin,Yvonne Kröger, infoscore Forderungsmanagement GmbH, Verl, hat der Redaktion einen spannenden Beschluss des LG Frankfurt/Oder mitgeteilt (20.12.18, 15 T 183/18, Abruf-Nr. 206736). Hintergrund der Entscheidung: Die Gläubigerin hatte ihren Vollstreckungsauftrag nicht an der im amtlichen (Gerichtsvollzieher-)Formular vorgesehenen Stelle (Unterschriftsfeld) im Original unterzeichnet. Dies hatte der Gerichtsvollzieher moniert und den Auftrag letztlich mit der Begründung abgelehnt, dass ein Verstoß gegen die GVFV vorliege. Gegen die zurückweisende Erinnerung des AG richtete sich das Beschwerdeverfahren. Das Beschwerdegericht gab der Gläubigerin Recht. Es ist der Ansicht: Wird ein vom Handlungsbevollmächtigten unterzeichnetes Formblatt zum Vollstreckungsauftrag beigefügt, genügt dies den gesetzlichen Vorgaben des § 753 ZPO

Das LG stellt klar: Für die Formwirksamkeit des Antrags nach der GVFV ist es nicht verbindlich, das im amtlichen Vordruck vorgesehene Unterschriftenfeld zu nutzen. Ein Vollstreckungsauftrag kann nach § 753 ZPO formfrei erteilt werden. Der Formularzwang gemäß § 753 Abs. 4 ZPO, §§ 1 ff. GVFV zum 1.10.15 hat daran nichts geändert. Der Antragsteller ist vom Formularzwang nur entbunden, soweit das Formular „unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich“ ist (BGH VE 14, 59, 74, 165; 16, 4; 19, 5).2.

FoVo 08_09/2017, - haufe.de

Vollstreckungsauftrag und Unterschrift

Leitsatz
Ein wirksamer Vollstreckungsauftrag setzt voraus, dass das Vollstreckungsorgan die Ernsthaftigkeit der Antragstellung feststellen kann.LG Heilbronn, Beschl. v. 4.1.2017 – Sm 1 T 542/16

1 I. Der Fall

Keine Vollstreckung ohne Unterschrift?

Die Gläubigerin wendet sich mit ihrer Erinnerung gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, ihren nicht mit einer Originalunterschrift versehenen Vollstreckungsauftrag auszuführen.
2 II. Die Entscheidung

Eingescannte Unterschrift hilft nicht

Bei einem Vollstreckungsauftrag, auf dem sich lediglich eine eingescannte Unterschrift befindet, kann nicht mit hinreichender Sicherheit die Ernsthaftigkeit des Antrags angenommen werden, wenn zudem die Unterschrift nicht lesbar ist und darunter ein Namenszusatz fehlt. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn auf der nachfolgenden Beschwerdeschrift eine eigenhändige Unterschrift vorhanden ist und diese ebenfalls unleserlich ist und darüber hinaus auch der Unterzeichner offenkundig ein anderer ist (vgl. LG Stuttgart OGVZ 2014, 196; LG Dortmund Rpfleger 2010, 679).

Alle nachfolgenden Unterschriften unleserlich

So liegt es hier. Im Unterschriftenfeld des Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 18.8.2016 findet sich lediglich ein unleserliches Handzeichen. Auch ein die Identität aufklärender Zusatz fehlt. Das Erinnerungsschreiben des Rechtsbeistands der Gläubigerin vom 17.11.2016 ist ebenfalls unleserlich und zudem mit dem Zusatz "im Auftrag" unterzeichnet. Die Beschwerdeschrift ist unleserlich ohne den Zusatz "im Auftrag" unterzeichnet. Damit ist hinsichtlich Vollstreckungsauftrag, Erinnerungsschriftsatz und Beschwerdeschriftsatz von drei unterschiedlichen Unterzeichnern auszugehen, wobei keine der Unterschriften lesbar ist. Andere Anhaltspunkte, von der Ernsthaftigkeit des gestellten Antrags auszugehen, liegen nicht vor.

Und "Wiederholungsverbrecherin Loß" - schlimmstenfalls stecken Sell/Brosche durch Amtsmissbrauch auch noch hinter dem jedesmal unzulässigen Paraphen-Gekritzel - hat das mit dem altbekannten unzulässigen Dreifach-Paraphen-Gekritzel "abgesegnet!"

T A T S A C H E

Gut ein halbes Dutzendmal seit jenem Anfangsverbrechen mit "Loß" Beteiligung ab Juli 2002 gegen diese Strafanzeige erstattet: auch hierbei sind Beweise erdrückend: NIE hat es dabei ein ordentliches Ermittlungsverfahren gegeben: weil die Macht von de facto Topp Rechtstaat-Terroristen Noack/Schmitz über Wulff - McAllister - Schünemann - Heister-Neumann schon damals erschrckend war!

Entweder Buschmann und Wahlmann bereiten öffentliche Anklagen vor oder ich bin ruckizucki in auch deren Wahlkreis!

Zum Sachverhalt

1. Bezahlung über Paypal kam zurück!
a. Das hätte von Wiederholungsstraftäterin L.Niggl zwingend erwähnt werden MÜSSEN!

2. ist es vorsätzlich gelogen, von wegen Rechnung Dez. 2021!
= Bei der kleinen Mülltonne ist das auf jährliche Zahlung zum 1.7. eines jeden Jahres verabredet!

3. Habe ich dann Mahnung mit der zwingend zu beachtenden Begründung widersprochen; dass ich bekanntlich vom 7.7.21 - 6.1.22 aufgrund weitreichend bekannter Gestapo-gleicher Verschleppung NICHT zu Hause sein konnte UND folglich für die Zeit auch keine Abfallgebühren Bezahlen muss!
= Die notorische Urkundenfälscherin Niggl hat Eingang beschriebener Schreiben bestätigt!
Und hätte hwingend auch darauf eingehen müssen!

4. Hat diese offenbar Namen "Hennies" missbraucht!

= Entlassung von L. Niggl, A. Klinkert-Kittel und MdL Penno unausweichlich!

Achtung: zweites eingefügtes Dokument ist die Rückseite von erstem eingefügten Landkreis-Niggl Urkundenfälschungs - Schreiben! = Was Amtsmissbrauchs - Perversion beim Landkreis Northeim noch ungeheuerlicher macht!
Dienstag, den 17.1.23 um 7:54 Uhr von Thomas Karnasch

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