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Samstag, 18. März 2023

Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

 


Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Erster Titel: Friedensverrat


Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

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