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Montag, 4. Februar 2013

Staatsanwaltschaft deckt Landkreis-Verfehlungen: wie oft kommt sowas auch -teures- vor ??

Entweder hat der unten auf Dokument der Staatsanwaltschaft angeführte Staatsanwalt
Müller nicht richtig gelesen - oder schlimmstenfalls gewohnheitsmäßig das Vergehen
beim Landkreis in Abrede gestellt ??

Zum Inhalt meiner Anzeige:
Ich hatte dem Landkreis mitgeteilt,dass ich aufgrund einer mentalen Erschöpfung
nur wenige Stunden am Tag arbeiten kann,um die Kost und Logie bestreiten zu
können.Das Krankengeld war nach den obligatorischen 78 Wochen ausgelaufen
und das Jobcenter aus dem selben Landkreis Northeim verweigert mir bis heute
die mir einwandfrei zustehende Unterstützung!

= Ich teilte also unter Beifügung eines Gehalts-Nachweises dem Landkreis mit,
dass ich erst in ein paar Monaten würde die Rechnung begleichen können,wenn
ich wieder mehr arbeiten kann!

= Doch diese seltsame Landkreis-Angestellte fackelte nicht lange und setzte
eigenhändig eine Pfändung auf:
Und jetzt kommt der Hammer!
Weiter unten auf eingefügter Abfall-Gebühren-Rechnung für das Jahr 2013 ist
deutlich das Fälligkeits-Datummit dem 01.07.2013 angegeben!

= Doch der Staatsanwalt behauptet,ich hätte gegen eine Abgabenübererhebung
Anzeige erstattet(...).

= Klar und deutlich:
Die Landkreis-Angestellte hat mir gegenüber einwandfrei unverhältnimäßig,ja
sogar willkürlich gehandelt !!!

= Eben auch wegen möglicher Pfändungs-Folgen:
Die Pfändung hat laut Gesetzgeber Vorrang und ggf. muss die Bank andere
Abbuchungen zu zusätzlichen Gebühren-Ungunsten zurückbuchen!

= Klar ersichtlich Schlussfolgerung aus den Frust-Bewältigungsschreiben der
Landkreis-Angestellten:
Sie muss sich ziemlich sicher gewesen sein,dass sie nicht unbedingt angemessen
pflichtgemäß handeln muss,dass ihr nix passieren würde,sollte sie sich Verfehlungen
leisten.

Übrigens decken diesen hinterhältigen Betrug gleich mehrere Staatsanwaltschaften!
Und nach dem Sozialgericht Hildesheim auch bis heute das Landessozialgericht
in Niedersachsen!
= Allenernstes fragte der Richter am Sozialgericht Hildesheim,ühling,den Vertreter
des Jobcenter Northeim,ob ich denn noch Krankengeld bekommen würde:
Und dieser log - und das vorsätzlich !!!
Das Krankengeld war bereits 2 Tage vor der Verhandlung,also am 20.03.2012
ausgelaufen!
= Natürlich hatte ich das Origiginal-Dokument der DAK dazu in doppelter
Ausführung ans Gericht übermittelt - schließlich beinhaltet die Tatsache des
auslaufenden Krankengeldes eine Grundlage,damit das Gerichts-Verfahren
überhaupt zugelassen wurde!

= Anmerkung:
Dies stellt einen weiteren Beleg für meine seit Jahren angeführte Thesen dar,
die Haushalte sind relativ problemlos bis sogar 2030 zu sanieren.
= So ein Scheiß zerrt nämlich besonders an den Nerven der BürgerInnen!








































































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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