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Sonntag, 10. März 2013

Wieder inszenieren Landkreis und Gericht ein Verbrechen(Rechtsbeugung)

Thonas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim

Betrifft: Es hat garkeinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung von mir gegeben!

= Von wegen Verkehrswidrigkeit:
Ich hatte einen Arzttermin zum ersten Mal dort und habe anstatt der Parkscheibe
einen in großen Zahlen und deutlichen Buchstaben lesbaren Arztterminzettel angebracht!

= Weiter hatte ich beweisbar angeführt,dass ich 4 weitere Termine ausgelassen habe,
 weil ich wiederholt Krämpfe hatte - übrigens auch heute noch!
= Was das Ganze ohnehin absolut rechtswidrig macht!

= Richter Gronemeyer bzw. das Amtsgericht Northeim steht jetzt unmissverständlich
in der Pflicht,Straf/Ermittlungen gegen die verantwortlichen Personen in Auftrag zu geben,
wegen falscher Darlegung - Amtsmissbrauch - und rechtswidrigem,willkürlichem Handeln!
= Außerdem ist das Gericht angehalten - nein gewissermaßen verpflichtet - die genauen
Hintergründe zur Kenntnis zu nehmen - also auch meine eingelegten Widersprüche im
September 2012!
= Dieser Beschluss muss also korrigiert werden!

= Und ebenso gegen deren obersten Dienstherr - nämlich diesen zwielichtigen Landrat
Wickmann! Es sollte ferner geklärt werden,warum auf den Landkreis-Schreiben ständig:
Im Auftrag" druntersteht!
= Zum Vergleich,beim als 1.Dokument eingefügten Gerichtsschreiben dazu steht auch
nicht:"Im Auftrag" drunter!

= Ich werde auch Strafanzeige erstatten müssen,wegen zudem Nötigung:
Auf dem als 2.Schreiben eingefügte Landkreis-Schreiben steht unter dem angekreuzten
Kästchen in Absatz II:
zahlbar innerhalb von 14 Tagen!

= Doch schon mit Datum 05.03.2013 kriege ich eine absolut rechtswwidrige
diesbezügliche Mahnung(3.eingefügte Schreiben!)!
= Mit 3,50Euro Mahngebühren!
Und heute haben wir den 10.03.2013 -die 14 Tage sind also selbst heute noch nicht verstrichen!



































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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