Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch verstieg sich zu der Feststellung,
dass es bei der gesetzesauslegenden Urteilsfindung nicht darum gehe,
"was der Gesetzgeber – wer immer das sein mag – beim Erlass eines
Gesetzes ›gedacht hat‹, sondern was er vernünftigerweise gedacht haben
sollte". Der Richter ist also eine Gouvernante, die es besser weiß als
das Parlament. Lässt sich die Selbstüberschätzung höher treiben? Auf
diese Weise wird die Unabhängigkeit zu einer Ungebundenheit vom Recht,
die Recht nicht auslegt, sondern schafft.
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