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Dienstag, 25. März 2014

Klingt doch eigentlich sehr vernünftig, was der ehemalige Präsident des BGH, Günter Hirsch, da formuliert hat!

Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch verstieg sich zu der Feststellung, dass es bei der gesetzesauslegenden Urteilsfindung nicht darum gehe, "was der Gesetzgeber – wer immer das sein mag – beim Erlass eines Gesetzes ›gedacht hat‹, sondern was er vernünftigerweise gedacht haben sollte". Der Richter ist also eine Gouvernante, die es besser weiß als das Parlament. Lässt sich die Selbstüberschätzung höher treiben? Auf diese Weise wird die Unabhängigkeit zu einer Ungebundenheit vom Recht, die Recht nicht auslegt, sondern schafft.

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 von Norbert Blüm

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