Wir müssen also festhalten, dass die über Strafanzeigen wegen Volksverhetzung mit der
Ermittlung gegen deutsche Medien beauftragten Staatsanwaltschaften entweder nicht
willens oder aber daran gehindert wurden, gegen bis heute volksverhetzende deutsche
Medien strafrechtlich vorzugehen!
Einen schönen Sonntag wünscht Thomas Karnasch
Ermittlung gegen deutsche Medien beauftragten Staatsanwaltschaften entweder nicht
willens oder aber daran gehindert wurden, gegen bis heute volksverhetzende deutsche
Medien strafrechtlich vorzugehen!
Einen schönen Sonntag wünscht Thomas Karnasch
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