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Sonntag, 22. März 2015

Beweis: die "Charlie-Hebdo"Mohammed-Karikaturen sind nach dem Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland Volksverhetzung!

Wir müssen also festhalten, dass die über Strafanzeigen wegen Volksverhetzung mit der
Ermittlung gegen deutsche Medien beauftragten Staatsanwaltschaften entweder nicht
willens oder aber daran gehindert wurden, gegen bis heute volksverhetzende deutsche
Medien strafrechtlich vorzugehen!
Einen schönen Sonntag wünscht Thomas Karnasch

Wegen Volksverhetzung Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen AfD-Politiker

19.03.2015 23:55 Uhrvon , Peter Huth
Jan-Ulrich Weiß, Kreischef der AfD in der Uckermark, postete bei Facebook eine antisemitische Karikatur. Nun beantragte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung einen Strafbefehl. Auch der Bruder des AfD-Politikers steht vor Gericht - wegen Handels mit Nazi-Devotionalien.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - dejure.org

dejure.org/gesetze/AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Artikel 1 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1897), in Kraft getreten am 18.08.2006 zuletzt geändert durch Gesetz ...

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