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Dienstag, 24. März 2015

Jobcenter handeln offenbar aufgrund unzureichender Gesetzestexte ggf. verfassungswidrig!

Es geht dabei vornehmlich um die Ausführung - sinngemäß:
... können wir ihnen die Unterstützung teilweise oder ganz versagen ...
Unterstützungsgelder ganz zu versagen, geht wahrscheinlich deshalb nicht, weil eine
mögliche Bedürftigkeit im Raum steht, wobei doch die Bürgerlichen Grundrechte
durch das ganz Versagen praktisch missachtet würden. Schließlich kann es nicht
ausgeschlossen werden, dass es trifftige Gründe gibt, warum sich die Mitarbeit
an der ordnungsgemäßen Bearbeitung von Anträgen durch die Antragsteller
verzögert, oder gar unmöglich wird.
Keine Unterstützung kann doch auch bedeuten, kein Geld zum Essenkauf zu haben.
Was eine mögliche Verfasungswidrigkeit untermauert.

Und wenn Antragsteller sich verständlich ausdrücken, dass sie z.B. nachweislich
aufgrund hartnäckiger Erkrankung nur schwerlich in der Lage sind, fehlende Unterlagen
zu beschaffen, dann muss eine öffentliche Behörde das auch beachten!
Auch eine Nichtbeachtung in solchen Fällen würde auch eine Verfassungswidrigkeit
beinhalten können! Demzufolge müsste also die Bedürftigkeit im Vordergrund stehen,
was also eine Vorauszahlung unter z.B. gegebener Eidesstattlicher Versicherung zur
Folge haben müsste!

Davon 'mal abgesehen, würden fehlende Unterlagen ohnehin eine Teilweisereduzierung
der monatlichen Unterstützungszahlung zur Folge haben. Was die Ausführung; "ganz
Versagen", auch unnötig macht!
Mit herzlichen Grüßen, besonders alle unter der Willkür in Öffentlichen Behörden
leidenden BürgerInnen, Thomas Karnasch

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