Petition: Seit 3.2021 russ. Truppen an Grenze' Ukraine: NATO hatte alle Zeit...! NATO wollte Krieg!
Nach Recht und Gesetz dringend geboten - wiedergewählte Politiker der Reihe nach anzuzeigen!
Anmerkung: der von hier aus gescholtene Richter a.D. Guido Wolf - Justizminister a.D. in Baden-Württemberg, CDU - ist bzw. war nicht der einzige Ex-Richter bzw. Staatsanwalt, der/die sich in Regierungsverantwortung befanden bzw. befinden!
Als 1.
Kanzlerin - die in Wirklichkeit mehr eine Willkür Machtbesetzerin ist (§§ 81 StGB u.a.) - Deren seltsamen Innenminister - Vizekanzler und Justizministerin
Bundestagspräsidium - Wahlprüfungsausschuss - Petitionsausschuss - Ältestenrat
- Erneut in Bundestagsfraktion und Bundesvorstand amtierende Mitglieder des Bundestages der Regierungsparteien und der Landtage bzw. Karrieristen wie Ex-Justizministerin E. Heister-Neumann (CDU), die offenbar mit Mitgliedschaft im Bundesvorstand dafür belohnt wurde, weil sie als Ministerin bis 2008 viele Strafvereitelungen gegen mich - also zu meinen Ungunsten - organisierte.
Vertreter im Bundesrat des Landes Baden-Württemberg
Sowie alle weiteren Vertreter im Bundesrat von Bundesregierung und aus den Ländern
Wiedergewählte amtierende Amtsträger der Landesregierung von Baden-Württemberg
Wiedergewählte Mitglieder des Bundetages aus Baden-Württemberg
Wiedergewählte Mitglieder des Landtages in Baden-Württemberg
Art. 3 Abs (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 3 Abs (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Damit ist auch klar, dass keinerlei Weisungsgebundenheit bei Straftaten von Politikern von Staatsanwaltschaften bzw. Bundesanwaltschaft gegenüber Justizministern bestehen kann!
Selbstverständlich auch Karrieristin von der Leyen und besonders Timermanns und Vestager u.a.
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafgesetzbuch (StGB)
Neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441 Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze 92 frühere Fassungen | wird in 943 Vorschriften zitiert
Besonderer Teil
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen RechtsstaatesZweiter Titel Hochverrat§ 81 Hochverrat gegen den Bund
§ 81 wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2.die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ 82 Hochverrat gegen ein Land
§ 82 wird in 10 Vorschriften zitiert
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder 2.die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
§ 83 wird in 9 Vorschriften zitiert
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung1.(weggefallen)
2.eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer1.von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2.von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Sollte sich herausstellen, dass die infolge des Urteils des BVerfGs 2012 - Aktz. 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 - neugefassten Gesetze nicht pflichtgemäß von möglichst unabhängigen - aber anerkannten Verfassungsgelehrten bzw. Rechtsgelehrten hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit überprüft wurden und das Ergebnis von der Politik mit gebotenem Respekt angewendet wurde, dann ist die Politok - Krise in diesem Land noch dramatischer!
Seit Juli 2010 - Karrierist CDU-Wulff - ist in Politik und Medien u.a. bekannt, dass am sooo wichtigen Bundesverfassungsgericht gegen die eigene Gesellschaft B E T R O G E N wird!
Hier ist der Gegenbeweis in Form des Faxprotokolls über das statthafte und damit Rechtmäßige bzw. Rechtskräftige Übermitteln einer Verfassungsbeschewerde gegen die Machtmissbrauchs - Wulff - Inthronisierung als BP vom 30. Juni 2010 - zum nachfolgenden Betrug am BVerfG, mit der in Schreiben aufgetischten Behauptung, es wäre eine Email ...
Davon mal abgesehen wurden und werden in Verfassungsbeschwerde Straftaten von der damaligen Wulff - Landeregierung gechildert und in Anlehnung u.a. zu immer wieder nötigen Ermittlungen infolge anonymer Anzeigen hätte diese Verfassungsbeschwerde so oder so von Seiten des so genannten Bundesverfassungsgericht mindestens in der Weise Beachtung finden müssen, dass 1. Staatsanwaltschaften hätten eingeschaltet werden müssen und 2. der CDU/CSU-Gang hätte wenigstens vor der Vereidigung Wulff's nahegelegt werden müssen das besser sein zu lassen!
Hier tut besonders der tollkühne Wählertäuschung(s) § 108a StGB Extremisten Jäger - rechts im Bild - so als wäre er de facto kein Extremist und nur die anderen für diesen de facto Putsch gegen die eigene Gesellschaft verantwortlich.
Und die Medien - insbesondere die gegenüber der Gesellschaft in besonderer Pflicht stehenden Öffentlich-Rechtlichen - sollten das hier Erwähnen!
Der so genannten Bundesregierung kann nur nahe gelegt werden umgehend den überfälligen Rücktritt anzukündigen - Und den Wieder-wiedergewählten MdB gebotener Weise auf erneute Kandidatur zu verzichten!
Wahrscheinlich hätten hierzu noch weitere Persönlichkeiten erwähnt werden müssen - Informationen diesbezüglich gerne an gesellschaft.u.politik.zeitung@gmail.com
Mittwoch, den 12. Mai 2021
stellvertretend Phil. Thomas Karnasch
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