"Terroristische Straftaten sind die extremste Ausprägung der Politisch motivierten Kriminalität"
Published. Last edited 25. Januar 2022
Sowas hier zum Beispiel ..., aber das steht in erster Linie wegen anfälliger Märchenerzähler in Landtag bzw. Bundestag im Strafgesetzbuch!
Grade Konservierer propagieren immer wieder in solche Richtungen:
Wir sind die Guten und ihr darum nicht: und die der Macht-Politik unterstellten Ermittlungsbehörden denken öfters so - aber schweigen lieber!
Auch Ruprecht Polenz m u s s jetzt gemäß christlicher Werte, die Sünden aus den eigenen Reihen bei Twitter u.a. thematisieren !!
Strafgesetzbuch (StGB) § 108a Wählertäuschung
Strafgesetzbuch
(StGB) § 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Strafgesetzbuch (StGB) § 108a Wählertäuschung § 108a StGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
@polenz_r · Abgesprochen zwischen AfD und „Werte“-Union?
Wie lange will sich der CDU-Bundesvorstand das noch ansehen. Es ist höchste Zeit, die Mitgliedschaft in der CDU für unvereinbar zu erklären mit einer Mitgliedschaft in der sog. „Werte“union. #Unvereinbarkeitsbeschlussjetzt
BKA: "Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
- sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, ..."
"Terroristische Straftaten stellen die extremste Ausprägung der Politisch motivierten Kriminalität dar. Der Begriff des Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) gesetzlich definiert. Jedes Delikt, das in Verfolgung der Ziele einer terroristischen Vereinigung oder zu deren Aufrechterhaltung begangen wird, ist eine (eigene) terroristische Straftat.
Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet.
Terroristische Straftaten können, soweit sie Katalogstraftraten des § 129a StGB sind, auch durch Einzeltäter begangen werden, wenn deren Ziele bei der Tatbegehung darauf gerichtet sind,
- die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder
- öffentliche Stellen oder internationale Organisationen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder
- die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Bundes, eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.
Terroristische Straftaten durch ausländische Gruppierungen, die über keine eigenständige Teilorganisation in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, werden von § 129b StGB erfasst.
Die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität ist Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes."
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Dienstag, den 25. Januar 2022 um 8:35 Uhr
Verfasst von Phil. Thomas Karnasch
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